Umweltleitlinien
Die Umweltleitlinien sind in zwei Teile gegliedert: der erste Teil als Präambel nennt das umweltbezogene Gesamtziel des beabsichtigten Handelns. Der zweite Teil führt die Inhalte der Umweltleitlinien im Einzelnen auf.
Präambel:
Die Stadt Beelitz erkennt die Notwendigkeit einer umweltverträglichen Politik. Sie ist Ausdruck der Verantwortung für die Bürger, die Umwelt und künftigen Generationen und führt zur Verpflichtung zu einem langfristig angelegten Schutz der Umwelt. Ziel ist es, bei allen Entscheidungen, die unseren Lebensraum betreffen, Umweltgesichtspunkte angemessen zu berücksichtigen.
Umweltleitlinien:
- Organisationsstruktur und kommunales Management:
Um die Einhaltung der Umweltleitlinien sicherzustellen und neuen Anforderungen anzupassen, wird ein Umweltmanagementsystem eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. - Einhaltung von gesetzlichen Regelungen:
Die Einhaltung aller Umweltschutznormen wird als Mindestanforderung betrachtet, negative Umwelteinwirkungen sollen mit dem gesamten verfügbaren technischen, politischen und planerischen Instrumentarium verringert werden. Dazu wird ein möglichst objektives Beurteilungssystem mit klaren Vorgaben und Zuständigkeiten auf allen Ebenen entwickelt. - Einführung von Instrumenten der Eigenkontrolle:
Die Auswirkungen der Tätigkeiten auf die Umwelt werden regelmäßig überwacht und beurteilt, um die Vermeidung von wesentlichen Umweltbelastungen zu gewährleisten. Für neue Tätigkeiten, Handlungen und Abläufe werden die ökologischen Auswirkungen im voraus beurteilt. - Kontinuierliche Verbesserung im Umweltschutz:
Die Umweltaktivitäten aller Handlungsbereiche der Stadt werden periodisch mit dem Ziel überprüft, Schwachstellen zu ermitteln und Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Als Maßstab für den kontinuierlichen Verbesserungsprozeß setzt sich die Kommune auf diesen Ebenen eigene Zielvorgaben. - Vermeidung und Verminderung des Ressourcenverbrauchs und von Umweltbelastungen:
Die Daten aller aus- und eingehender Stoffe in den Organisationseinheiten werden dokumentiert, um eine genaue Kontrolle der Ressourcenverbräuche, der Emissionen, der ökologischen Auswirkungen und der Einsparpotentiale zu gewährleisten. - Kommunikation mit der Öffentlichkeit:
Durch stetige und konsequente Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird über die Umweltauswirkungen der städtischen Aktivitäten, Umweltziele und Maßnahmen informiert. Darüber hinaus werden alle vorhandenen Informationen, die benötigt werden, in verständlicher Form zur Verfügung gestellt, um dem gesetzlich garantierten Informationsanspruch gerecht zu werden. Es wird ein offener Dialog mit allen interessierten Kreisen zur Förderung der aktiven Mitwirkung der Bevölkerung an den Umweltleitlinien und ihren Umsetzungsprozessen angestrebt, insbesondere die Zusammenarbeit und Einbindung mit den im Rahmen der Lokalen Agenda 21 gebildeten bzw. noch zu bildenden Arbeitsgruppen. - Mitarbeiterförderung:
Die Mitarbeiter werden aktiv in den Umweltschutz eingebunden. Durch Schulungen werden ihnen die notwendigen Kenntnisse vermittelt.
[zurück]



